- Lieferungsbedingungen
- Lieferbedingungen. 1. Allgemein: Im Handelsverkehr übliche, bei ⇡ Kaufverträgen und ⇡ Werkverträgen getroffene Vereinbarungen, die die näheren Einzelheiten der Vertragsabwicklung festlegen, z.B. Abmachungen über Verpackung, Aufmachung, Liefertermin, Erfüllungsort etc.- L. sind keine ⇡ Bedingungen im Rechtssinne, sondern Bestandteile des betreffenden Vertrages.- 2. Im Außenhandel: V.a. Abreden darüber, wann und wo die zu liefernde Exportware dem Käufer oder seinem Auftraggeber übergeben wird (von Bedeutung für den Übergang des Lieferrisikos).- Vgl. auch ⇡ Incoterms.- 3. Rechtlich: Die L. können im Einzelfall vereinbart werden, sich aus Gesetz oder nach ⇡ Handelsbrauch ergeben oder in ⇡ Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein.- 4. Neben L. sind ⇡ Zahlungsbedingungen, vielfach mit diesen verbunden als sog. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, üblich.
Lexikon der Economics. 2013.